
Abb. Karl Bichlmeir

Abb: clipdealer7erw01
Geld fürs Patent?

Abb: clipdealer7erw01
Patente vergüten
In Deutschland gehen viele Patent- oder Gebrauchsmuster fähige Erfindungen aufs Konto von Arbeitnehmern.
RA RÜDIGER KÖBBING – Teil 2
Nachdem im ersten Beitrag geklärt worden ist, wann und auf welche Art und Weise der angestellte Erfinder verpflichtet ist, seinem Arbeitgeber eine Erfindung zu melden, geht es im vorliegenden Beitrag um die Folgen dieser Erfindungsmeldung.
...


Rüdiger Köbbing ist Rechtsanwalt / Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Marken und Werbeslogans
Auf Vorlage des Bundespatentgerichts (BPatG ) musste sich der EuGH noch einmal ausdrücklich mit der Bedeutung von Voreintragungen im Markenregister auseinandersetzen. Diese Problematik kennen wir aus der täglichen Beratungspraxis: „Warum hat das Amt bei dem Konkurrenten die Bezeichnung „XYZ“ noch für eintragungsfähig erachtet und unser Antrag wird abgelehnt?“

Der Blick über den Zaun
„Produktpiraterie macht vor keiner Branche Halt – Hannover Messe 2010 zeigt intelligente Lösungen gegen Produktpiraterie!“ so lautet eine Werbeaussage. Mittlerweile schauen die Kameras von Google Street View über Zäune und Hecken und Fabrikmauern. Dabei kann durchaus die ein oder andere vertrauliche bis geheime Information aus Unternehmen und Betrieben öffentlich werden, deren Nutzung nur für wenige gedacht ist.
Hier geht es meist um Informationen, deren Nutzung sich aufgrund von Schutzrechten auf einen begrenzten Kreis beschränken soll oder deren Missbrauch wegen etwaiger Geheimhaltungserklärungen unter Vertragsstrafe steht.

Ihr Patent oder Ihre Marke werden verletzt. Nur mit hohem finanziellen Aufwand erfahren Sie davon. Um die Angelegenheit aber zügig und einvernehmlich zu regeln, vereinbaren Sie eine Lizenz nach anerkannten Sätzen in Höhe von etwa 200.000 EUR. Später erfahren Sie, dass der Verletzer Ihrer Rechte, mit dem „verletzenden“ Produkt einen Gewinn erzielt hat, der in Millionenhöhe liegt. Ihm fällt das Geld in den Schoß, obwohl er es „versäumt“ hat entsprechende Recherchen durchzuführen. Leider ist das keine Ausnahme.
Rüdiger Köbbing ist Rechtsanwalt / Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, rwzh Rechtsanwälte Partnerschaft, München
Vermittel- und erklärbar ist das für Inhaber mühsam erreichter Schutzrechte kaum. Warum soll jemand an einer Verletzung noch kräftig profitieren?
In diesem Zusammenhang ist die „Europäische Durchsetzungsrichtlinie“ bzw. „Enforcement-Richtlinie“ höchst aktuell. Welche Bedeutung sie im Alltag aber für uns hat, ist nicht so richtig fassbar.
