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Abb. Karl Bichlmeir

Neue Domain-Endungen 2012 –
Fluch oder Segen?
Markenexperten raten Unternehmen, dem Markenschutz im Internet jetzt höchste Priorität zu geben. Hintergrund ist der Umstand, dass sich ab 2012 Internet-Nutzer für neue Internetadressen bewerben können, die z.B. auf Marken-, Firmen-, Städtenamen oder einfach Allgemeinbegriffe enden. Neue Top-Level-Domains können ab dem 12. Januar 2012 bei der ICANN angemeldet werden.

RA RÜDIGER KÖBBING 

Abb: clipdealer7erw01

Geld fürs Patent?

In Deutschland gehen viele patent- oder gebrauchsmuster-fähige Erfindungen aufs Konto von Arbeitnehmern. Nur im übertragenen Sinne, denn ein zweites Gehalt wird selten daraus. Es sei denn, der Angestellte hat gerade die Nullenergielampe erfunden. Aber es kann trotzdem um durchaus erkleckliche Beträge gehen.

Deshalb sollten Techniker und Ingenieure über das mehrfach geänderte Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (ArbNErfG) bestens informiert sein. Eine zweiteilige Serie in der [me] liefert die Grundlage.

RA RÜDIGER KÖBBING  -  Teil 1

Abb: clipdealer7erw01

Patente vergüten

In Deutschland gehen viele Patent- oder Gebrauchsmuster fähige Erfindungen aufs Konto von Arbeitnehmern.

RA RÜDIGER KÖBBING – Teil 2

Nachdem im ersten Beitrag geklärt worden ist, wann und auf welche Art und Weise der angestellte Erfinder verpflichtet ist, seinem Arbeitgeber eine Erfindung zu melden, geht es im vorliegenden Beitrag um die Folgen dieser Erfindungsmeldung.

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Rüdiger Köbbing ist Rechtsanwalt / Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Marken und Werbeslogans

In den beiden zurückliegenden Jahren haben der Europäischer Gerichtshof (EuGH) und der Bundesgerichtshof (BGH ) klärende Entscheidungen zum Markenrecht getroffen. Hier einige interessante Aspekte dieser Entscheidungen.

Auf Vorlage des Bundespatentgerichts (BPatG ) musste sich der EuGH noch einmal ausdrücklich mit der Bedeutung von Voreintragungen im Markenregister  auseinandersetzen. Diese Problematik kennen wir aus der täglichen Beratungspraxis: „Warum hat das Amt bei dem Konkurrenten die Bezeichnung „XYZ“ noch für eintragungsfähig erachtet und unser Antrag  wird abgelehnt?“

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Der Blick über den Zaun

„Produktpiraterie macht vor keiner Branche Halt – Hannover Messe 2010 zeigt intelligente Lösungen gegen Produktpiraterie!“ so lautet eine Werbeaussage. Mittlerweile schauen die Kameras von Google Street View über Zäune und Hecken und Fabrikmauern. Dabei kann durchaus die ein oder andere vertrauliche bis geheime Information aus Unternehmen und Betrieben öffentlich werden, deren Nutzung nur für wenige gedacht ist.

 Hier geht es meist um Informationen, deren Nutzung sich aufgrund von Schutzrechten auf einen begrenzten Kreis beschränken soll oder deren Missbrauch wegen etwaiger Geheimhaltungserklärungen unter Vertragsstrafe steht.

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Profit machen andere

Ihr Patent oder Ihre Marke werden verletzt. Nur mit hohem finanziellen Aufwand erfahren Sie davon. Um die Angelegenheit aber zügig und einvernehmlich zu regeln, vereinbaren Sie eine Lizenz nach anerkannten Sätzen in Höhe von etwa 200.000 EUR. Später erfahren Sie, dass der Verletzer Ihrer Rechte, mit dem „verletzenden“ Produkt einen Gewinn erzielt hat, der in Millionenhöhe  liegt. Ihm fällt das Geld in den Schoß, obwohl er es „versäumt“ hat entsprechende Recherchen durchzuführen. Leider ist das keine Ausnahme.

Rüdiger Köbbing ist Rechtsanwalt / Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, rwzh Rechtsanwälte Partnerschaft, München 

 Vermittel- und erklärbar ist das für Inhaber mühsam erreichter Schutzrechte kaum. Warum soll jemand an einer Verletzung noch kräftig profitieren?

In diesem Zusammenhang ist die „Europäische Durchsetzungsrichtlinie“ bzw. „Enforcement-Richtlinie“ höchst aktuell. Welche Bedeutung sie im Alltag aber für uns hat, ist nicht so richtig fassbar.

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